Unfallgutachten — Ihr Recht auf volle Entschädigung nach dem Unfall

Bei unverschuldetem Unfall erstellen wir Ihr Gutachten komplett kostenlos. Die gegnerische Versicherung zahlt — und Sie erhalten, was Ihnen zusteht.

Was ist ein Unfallgutachten und warum brauchen Sie eines?

Ein Unfallgutachten ist eine detaillierte, sachverständige Dokumentation aller Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Es wird von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt und dient als rechtssichere Grundlage für Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Ohne Gutachten sind Sie der Einschätzung der gegnerischen Versicherung ausgeliefert. Und diese hat ein wirtschaftliches Interesse daran, Ihren Schaden so gering wie möglich zu bewerten. Studien zeigen, dass Geschädigte ohne eigenes Gutachten im Durchschnitt erheblich weniger Entschädigung erhalten als ihnen tatsächlich zusteht. Die Differenz geht schnell in die Tausende.

Ein unabhängiges Unfallgutachten dokumentiert nicht nur die sichtbaren Schäden, sondern auch versteckte Beschädigungen an Rahmen, Elektronik und Sicherheitssystemen. Es berechnet die Wertminderung Ihres Fahrzeugs und den Nutzungsausfall — Posten, die Versicherungen gerne unter den Tisch fallen lassen.

Ihre Rechtsgrundlage: § 249 BGB — Das Recht auf einen eigenen Gutachter

Nach deutschem Recht haben Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Dieses Recht ergibt sich aus § 249 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und wurde durch zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofs bestätigt.

Konkret bedeutet das:

  • Sie wählen den Gutachter — nicht die gegnerische Versicherung
  • Die Kosten trägt die Gegenseite — der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung
  • Sie müssen den Versicherungsgutachter nicht akzeptieren — auch wenn die Versicherung Druck ausübt
  • Das Gutachten ist gerichtsfest — und wird von allen Versicherungen anerkannt

Die gegnerische Versicherung wird versuchen, Sie von der Beauftragung eines eigenen Gutachters abzubringen. Man wird Ihnen sagen, das sei nicht nötig, man werde sich schnell einigen. Lassen Sie sich nicht täuschen: Jeder Euro, den die Versicherung Ihnen weniger zahlt, ist ein Euro mehr Gewinn für das Unternehmen.

Was enthält ein Unfallgutachten? Alle Positionen im Überblick

Ein professionelles Unfallgutachten von Mein Kfz Gutachter 24 umfasst weit mehr als nur eine Auflistung der Reparaturkosten. Wir dokumentieren jeden einzelnen Anspruch, der Ihnen zusteht:

Reparaturkosten

Vollständige Kalkulation aller erforderlichen Reparaturen nach Herstellervorgaben. Inklusive Ersatzteile, Arbeitszeit, Lackierung und eventuell notwendiger Vermessungsarbeiten. Wir kalkulieren zu marktüblichen Stundenverrechnungssätzen, nicht zu den Discount-Sätzen der Versicherung.

Merkantile Wertminderung

Nach einem Unfall ist Ihr Fahrzeug weniger wert — selbst wenn es perfekt repariert wurde. Ein Unfallwagen erzielt auf dem Markt einen niedrigeren Preis. Diese Differenz steht Ihnen als Entschädigung zu und wird von Versicherungen häufig verschwiegen.

Nutzungsausfallentschädigung

Während Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht, haben Sie Anspruch auf Entschädigung für den Nutzungsausfall. Je nach Fahrzeugklasse sind das zwischen 23 und 175 Euro pro Tag — ein Posten, der schnell mehrere hundert Euro ausmacht.

Restwert & Wiederbeschaffungswert

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert (was ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem lokalen Markt kostet) und den Restwert (was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist). Die Differenz ist Ihr Anspruch.

Zusätzlich dokumentieren wir vorhandene Vorschäden separat, damit die Versicherung diese nicht gegen Sie verwenden kann. Jeder Schaden wird fotografisch festgehalten und in einem nachvollziehbaren Bericht zusammengefasst.

Der Ablauf: In 5 Schritten zu Ihrem Unfallgutachten

Wir machen Ihnen den Prozess so einfach wie möglich. Sie müssen sich um fast nichts kümmern:

1

Kontaktaufnahme

Rufen Sie uns an oder senden Sie eine WhatsApp. Schildern Sie kurz den Unfall. Wir sagen Ihnen sofort, ob ein Gutachten sinnvoll ist und vereinbaren einen Termin — in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

2

Besichtigung vor Ort

Wir kommen zu Ihnen — Werkstatt, Zuhause, Arbeitsplatz oder Unfallort. Im gesamten Harz und einem Umkreis von 50 km. Die Besichtigung dauert etwa 30 bis 60 Minuten.

3

Fotografische Dokumentation

Wir dokumentieren jeden Schaden mit professionellen Fotos — Übersichts- und Detailaufnahmen, auch von versteckten Beschädigungen. Diese Bilder sind ein entscheidender Bestandteil des Gutachtens.

4

Kalkulation & Bewertung

Auf Basis der Befunde erstellen wir eine detaillierte Kalkulation: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Alles nach aktuellen Marktdaten und Herstellervorgaben.

5

Fertigstellung & Versand

Das fertige Gutachten erhalten Sie innerhalb von 1 bis 3 Werktagen als PDF. Auf Wunsch senden wir es direkt an Ihre Versicherung, Ihren Anwalt und Ihre Werkstatt. Sie erhalten ebenfalls ein gedrucktes Exemplar.

Bagatellschadengrenze: Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Nicht bei jedem Schaden ist ein vollständiges Gutachten erforderlich. Die sogenannte Bagatellschadengrenze liegt bei ca. 750 Euro. Unterhalb dieser Grenze reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag aus.

Oberhalb der Bagatellschadengrenze haben Sie jedoch das volle Recht auf ein Gutachten — und sollten dieses Recht auch nutzen. Denn ein Kostenvoranschlag enthält nur die reinen Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert. Allein die Wertminderung kann bei einem Fahrzeug, das weniger als fünf Jahre alt ist, mehrere hundert bis über tausend Euro betragen.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich im Zweifel kostenlos von uns beraten. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist oder ob ein Kostenvoranschlag ausreicht. Diese Erstberatung kostet Sie nichts.

Ausführlicher Vergleich: Gutachten vs. Kostenvoranschlag

Was kostet ein Unfallgutachten? Wer bezahlt?

Die wichtigste Information vorab: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie nichts. Kein Cent. Nicht vorab, nicht hinterher. Die gesamten Kosten des Gutachtens trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das ist gesetzlich geregelt.

Das bedeutet konkret:

  • Sie beauftragen uns
  • Wir erstellen das Gutachten
  • Die Rechnung geht an die gegnerische Versicherung
  • Sie zahlen nichts

Bei Teilschuld oder selbst verschuldeten Unfällen besprechen wir die Kosten vorab transparent mit Ihnen. Die Kosten eines Gutachtens richten sich nach der Schadenhöhe und liegen in der Regel zwischen 300 und 1.500 Euro. Aber: Ein Gutachten bringt Ihnen fast immer deutlich mehr Geld ein, als es kostet.

Die Versicherung schickt Ihnen einen eigenen Gutachter? Sie müssen ihn NICHT akzeptieren.

Eine Taktik, die Versicherungen gerne anwenden: Sie schicken Ihnen unaufgefordert einen eigenen Gutachter vorbei oder schlagen Ihnen einen vor. Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag und im Interesse der Versicherung — nicht in Ihrem. Sein Gutachten wird Ihren Schaden tendenziell niedriger bewerten.

Sie haben das gesetzliche Recht, diesen Gutachter abzulehnen und einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Rufen Sie uns an — wir beraten Sie kostenlos.

Weiterführende Informationen

In unserem Ratgeber finden Sie vertiefende Artikel zu verwandten Themen:

Sie haben einen Unfall in einer bestimmten Stadt? Wir sind in der gesamten Harz-Region für Sie da:

Fragen zum Unfallgutachten

Wie schnell bekomme ich nach dem Unfall einen Termin?

In der Regel sind wir innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen — in dringenden Fällen auch am selben Tag. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie eine WhatsApp. Je schneller wir den Schaden dokumentieren, desto besser für Ihre Ansprüche. Unfallspuren können mit der Zeit verblassen, und eine zeitnahe Begutachtung stärkt Ihre Position erheblich.

Muss ich mein Auto zu Ihnen bringen oder kommen Sie zu mir?

Wir kommen zu Ihnen. Egal ob Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht, bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder noch am Unfallort — wir besichtigen es dort, wo es sich befindet. Unser Einsatzgebiet umfasst die gesamte Harz-Region und einen Umkreis von 50 Kilometern: Goslar, Braunschweig, Salzgitter, Hildesheim und alle Orte dazwischen.

Was passiert, wenn die Versicherung mein Gutachten ablehnt?

Ein professionelles Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen wird von allen Versicherungen anerkannt und ist gerichtsfest. Sollte die Versicherung dennoch nicht zahlen wollen, empfehlen wir Ihnen die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihre Ansprüche durchsetzen — die Anwaltskosten trägt bei unverschuldetem Unfall ebenfalls die Gegenseite.

Kann ich mein Auto reparieren lassen, bevor das Gutachten erstellt ist?

Nein, bitte warten Sie mit der Reparatur. Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor der Begutachtung reparieren lassen, können wichtige Schäden nicht mehr dokumentiert werden. Insbesondere die Wertminderung und versteckte Schäden lassen sich dann nicht mehr nachweisen. Erst nach der Besichtigung und Dokumentation sollten Sie mit der Reparatur beginnen.

Was ist der Unterschied zwischen fiktiver und realer Abrechnung?

Bei der realen Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug reparieren und reichen die Werkstattrechnung bei der Versicherung ein. Bei der fiktiven Abrechnung behalten Sie das Geld und lassen nicht (oder günstiger) reparieren. Sie erhalten dann den Netto-Reparaturbetrag laut Gutachten ausgezahlt. Beide Varianten sind Ihr Recht — wir beraten Sie, welche Option in Ihrem Fall vorteilhafter ist.

Brauche ich einen Anwalt zusätzlich zum Gutachten?

Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, kann aber sehr hilfreich sein — besonders wenn die Versicherung Ihre Ansprüche kürzt oder die Schuldfrage strittig ist. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Wir arbeiten mit erfahrenen Verkehrsrechtsanwälten in der Region zusammen und können Ihnen gerne eine Empfehlung aussprechen.

Unfall gehabt? Jetzt Gutachten beauftragen — kostenlos.

Bei unverschuldetem Unfall erstellen wir Ihr Gutachten komplett kostenlos. Rufen Sie an oder senden Sie eine WhatsApp — auch am Wochenende.

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