Viele Unfallgeschädigte wissen es nicht: Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug nach einem Unfall reparieren zu lassen. Stattdessen können Sie sich den Schaden auszahlen lassen und das Geld frei verwenden. Das nennt man fiktive Abrechnung — und es ist Ihr gutes Recht.
Was ist fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung verzichten Sie auf die Reparatur Ihres Fahrzeugs und lassen sich stattdessen den im Gutachten ermittelten Schadensbetrag in Geld auszahlen.
Das bedeutet konkret:
- Sie lassen Ihr Auto nicht reparieren (oder reparieren es selbst, günstiger, teilweise)
- Die Versicherung zahlt Ihnen den Betrag aus dem Gutachten
- Sie können das Geld frei verwenden — für was Sie möchten
Viele Geschädigte nutzen die fiktive Abrechnung, um das Geld für andere Zwecke zu verwenden oder die Reparatur in Eigenregie günstiger durchführen zu lassen. Beides ist vollkommen legal.
Voraussetzungen und rechtliche Grundlage
Die fiktive Abrechnung ist durch §249 Abs. 2 BGB geregelt. Sie haben das Recht, statt der Reparatur den dafür erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. Voraussetzungen:
- Es liegt ein unverschuldeter Unfall vor
- Ein Gutachten dokumentiert die Schadenhöhe
- Die Reparaturkosten liegen unter dem Wiederbeschaffungswert (kein Totalschaden)
- Bei Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gelten Sonderregeln
Was Sie bei fiktiver Abrechnung bekommen — und was nicht
Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie:
- Netto-Reparaturkosten (ohne Mehrwertsteuer!)
- Merkantile Wertminderung (wenn im Gutachten ausgewiesen)
- Nutzungsausfallentschädigung (für die Reparaturdauer laut Gutachten)
- Gutachterkosten (zahlt die Versicherung separat)
Was Sie bei fiktiver Abrechnung nicht bekommen:
- Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten — das ist der größte Unterschied
- Mietwagenkosten — stattdessen erhalten Sie Nutzungsausfall
- Kosten für eine teurere Reparatur als im Gutachten veranschlagt
Die MwSt-Problematik: Netto vs. Brutto
Das ist der Haken bei der fiktiven Abrechnung und der Punkt, den viele Geschädigte nicht kennen: Sie erhalten die Reparaturkosten nur netto — also ohne die 19 % Mehrwertsteuer.
Der BGH hat entschieden, dass die Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung nicht erstattet wird, weil sie tatsächlich nicht angefallen ist (BGH VI ZR 91/99).
Das bedeutet: Bei Reparaturkosten von 4.000 EUR brutto erhalten Sie fiktiv nur ca. 3.361 EUR (netto). Das sind 639 EUR weniger.
Rechenbeispiel: So rechnet sich die fiktive Abrechnung
Nehmen wir einen typischen Fall: Unfallschaden an einem 4 Jahre alten Audi A4.
Bei Reparatur (tatsächliche Abrechnung)
| Reparaturkosten (brutto) | 4.200 EUR |
| Wertminderung | 700 EUR |
| Mietwagen (7 Tage x 55 EUR) | 385 EUR |
| Gesamt | 5.285 EUR |
| Abzüglich: Auto ist repariert | — |
| Geld auf Ihrem Konto | 1.085 EUR (Wertminderung + Mietwagen) |
Bei fiktiver Abrechnung
| Reparaturkosten (netto, ohne MwSt) | 3.529 EUR |
| Wertminderung | 700 EUR |
| Nutzungsausfall (7 Tage x 43 EUR) | 301 EUR |
| Geld auf Ihrem Konto | 4.530 EUR |
Vorteile und Nachteile der fiktiven Abrechnung
Vorteile
- Freie Verfügung über das Geld
- Schnellere Regulierung — kein Warten auf Werkstatt-Rechnungen
- Möglichkeit, günstiger selbst zu reparieren
- Geld für andere Zwecke verwendbar (neues Auto, Urlaub, Sparen)
- Kein Werkstatt-Stress
Nachteile
- Keine Mehrwertsteuer auf Reparaturkosten (ca. 19 % weniger)
- Fahrzeug bleibt unrepariert (kann Probleme beim Verkauf machen)
- Bei erneutem Unfall wird der Vorschaden problematisch
- Nutzungsausfall statt Mietwagen — der Tagessatz kann niedriger ausfallen
Warum Sie trotzdem ein Gutachten brauchen
Die fiktive Abrechnung funktioniert nur mit einem Gutachten. Ohne Gutachten fehlt Ihnen die Grundlage für die Berechnung. Hier ist der Grund:
- Das Gutachten dokumentiert die Netto-Reparaturkosten — die Basis für Ihre Auszahlung
- Die Wertminderung wird nur im Gutachten berechnet
- Der Nutzungsausfall wird anhand der Reparaturdauer im Gutachten ermittelt
- Das Gutachten ist Ihr Beweisdokument gegenüber der Versicherung
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht für eine fiktive Abrechnung nicht aus, da er keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und keine Netto-Kalkulation enthält.
Häufige Fehler bei der fiktiven Abrechnung
Fehler 1: Kein Gutachten erstellen lassen
Wer nur einen Kostenvoranschlag hat, verschenkt Wertminderung und Nutzungsausfall — oft mehrere hundert bis tausend Euro.
Fehler 2: Die Versicherung entscheiden lassen
Manche Geschädigte lassen die Versicherung bestimmen, wie abgerechnet wird. Die Entscheidung liegt bei Ihnen — nicht bei der Versicherung. Sie bestimmen, ob Sie reparieren oder fiktiv abrechnen.
Fehler 3: MwSt vergessen
Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie nur den Nettobetrag. Wer das nicht einkalkuliert, wundert sich über eine niedrigere Auszahlung als erwartet.
Fehler 4: Vorschäden nicht dokumentieren
Wenn Sie fiktiv abrechnen und das Auto unrepariert weiterfahren, sollten Sie den aktuellen Zustand fotografisch dokumentieren. Bei einem erneuten Unfall kann es sonst Probleme mit der Abgrenzung von Alt- und Neuschäden geben.
Fehler 5: Zu lange warten
Lassen Sie das Gutachten zeitnah nach dem Unfall erstellen. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Dokumentation und desto eher kann die Versicherung Einwände erheben.
Häufige Fragen zur fiktiven Abrechnung
Kann ich fiktiv abrechnen und das Auto trotzdem reparieren lassen?
Ja. Sie können das Geld erhalten und das Auto anschließend selbst oder in einer günstigeren Werkstatt reparieren lassen. Allerdings erhalten Sie dann nachträglich keine Mehrwertsteuer mehr — es sei denn, Sie weisen die tatsächlichen Reparaturkosten inkl. MwSt nach. In dem Fall wechseln Sie von fiktiver zu tatsächlicher Abrechnung.
Bekomme ich bei fiktiver Abrechnung auch Nutzungsausfall?
Ja. Sie erhalten Nutzungsausfallentschädigung für die im Gutachten veranschlagte Reparaturdauer — auch wenn Sie nicht tatsächlich reparieren lassen. Voraussetzung: Sie haben kein Zweitfahrzeug und sind auf das Auto angewiesen.
Kann die Versicherung die fiktive Abrechnung ablehnen?
Nein. Die fiktive Abrechnung ist Ihr Recht nach §249 BGB. Die Versicherung muss den Netto-Reparaturbetrag auszahlen. Sie kann lediglich die Höhe des Gutachtens anfechten, nicht aber Ihr Recht auf fiktive Abrechnung an sich.
Was passiert, wenn ich nach fiktiver Abrechnung einen neuen Unfall habe?
Wenn der alte Schaden nicht repariert wurde, wird er als Vorschaden gewertet. Bei einem neuen Unfall kann es schwieriger werden, die neue Schadenhöhe korrekt zu ermitteln. Deshalb empfehlen wir: Dokumentieren Sie den Zustand Ihres Fahrzeugs nach der fiktiven Abrechnung mit Fotos.
Lohnt sich die fiktive Abrechnung bei jedem Schaden?
Nicht immer. Bei sicherheitsrelevanten Schäden (Airbag, Bremsen, Lenkung) sollten Sie reparieren lassen. Bei kosmetischen Schäden oder wenn Sie das Auto ohnehin bald verkaufen möchten, kann die fiktive Abrechnung die bessere Wahl sein. Wir beraten Sie gerne.